AGB
1. Wahltherapeuten-Modus
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
2. Rechnungsweg
3. Mahnweg
Falls der Zahlungsaufforderung nach 14 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zu einer Zahlungserinnerung, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.
4. Kostenrückerstattung
Nach Bezahlung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit, bei seinem Krankenversicherungsträger eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: die Originalhonorarnote, der Einzahlungsbeleg und der Überweisungsschein der zuweisenden Stelle. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der anfallende Selbstbehalt kann durch eine Zusatzversicherung oder Unfallversicherung, soweit diese vorhanden, geltend gemacht werden. Es obliegt dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.
5. Chefarztpflicht
Der Therapeut übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, falls es der/die PatientIn verabsäumt eine chefärztliche Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen. Den chefärztlichen Bewilligungsantrag übernimmt entweder der zuweisende Arzt oder der/die PatientIn.
6. Therapiedauer
Die Therapiedauer und Anzahl wird durch den überweisenden Arzt festgelegt und ist daher von Patient zu Patient variabel.
Etwaige Änderungen müssen mit dem zuweisenden Arzt besprochen werden, da die auf der Überweisung erwünschte Leistung eine ärztliche Anordnung ist und nur nach Rücksprache mit dem Zuweiser abgeändert werden darf. Außerdem behält sich die Kasse vor, bei einem Abbruch der Therapie ohne Rücksprache mit dem Überweiser den Kassensatz nicht zu refundieren! Wird die Therapie von Seiten des Patienten abgebrochen, so ist dieser verpflichtet, den zuweisenden Arzt zu kontaktieren und ihn über die Gründe des Abbruchs zu informieren; wird die Therapie von Seiten des Therapeuten abgebrochen, so nimmt dieser mit dem behandelnden Arzt Kontakt auf und informiert diesen über die Gründe (Bsp.: Weitere ärztliche Abklärung notwendig, da keine Änderungen der Symptomatik erzielt werden konnten). In Ihrem Interesse werden Sie gebeten, die Therapiezeiten pünktlich einzuhalten!
7. Therapiehäufigkeit
Die Häufigkeit ist je nach Patient variabel und wird während des Therapieverlaufs mit dem Patienten besprochen. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.
8. Behandlungsabbruch
Der Patient wird über das Befundergebnis, die Art der Behandlung sowie Risiken und mögliche Konsequenzen bei Beendigung der Therapie aufgeklärt. Der Patient kann den Therapeuten jederzeit bitten, die Behandlungstechnik zu beenden.
9. Terminabsage/Terminänderung
Terminabsagen können jederzeit schriftlich (E-Mail, SMS) oder telefonisch, unbedingt jedoch 24 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet.Im Falle einer nicht zeitgerechten Terminabsage/keiner Absage wird die Therapie zu 100% in Rechnung gestellt. Das zweimalige Nichteinhalten eines Termins ohne Abmeldung bedeutet den Verlust des Therapieplatzes.
10. Befundung
Die Befundung (1.Therapie) wird unterteilt in eine subjektive (Gespräch) und eine physiologische Untersuchung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beratungsdienste und anamnestische Befragungen, die der Interpretation des Verletzungsbildes/ Krankheitsbildes dienen und in weitere Folge für die Erstellung eines Therapieplans nötig sind, ebenfalls Teil der Behandlung sind und in Rechnung gestellt werden.
11. Retrospektive Befundung
Im Rahmen der Therapieserie werden immer wieder Zwischenbefunde erhoben, die zum Ziel haben, die bisherigen Ergebnisse im Vergleich zur Ausgangssituation (1. Therapieeinheit) zu beurteilen und die Effektivität der Behandlung zu prüfen. Im Falle eines unzureichenden Fortschrittes wird mit dem zuständigen Arzt Kontakt aufgenommen, um das weitere Procedere zu besprechen und eventuell weitere Untersuchungen zu beantragen.
12. Verschwiegenheitspflicht
Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge der Behandlung erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.
13. Therapiekosten
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten
AGBs gültig ab Jänner 2014